Folgende allgemeinen Hinweise zur Regelung des Schulbetriebs sind zur Kenntnis zu nehmen:

(Grundlagen bilden die ab 02.11.2020 gültige Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen und die Sächsische Corona-Quarantäne-Verordnung, die Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz vom 18.10.2020)