Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

das Kultusministerium hat heute folgendes mitgeteilt:

„Festgelegt wurde, dass durch Eltern durchgeführte Tests, die diese beispielsweise auf ihrer Arbeit im Rahmen einer betrieblichen Testung durchführen, ab sofort wieder als Testnachweis durch Schulen anerkannt werden können. Die Betriebsangehörigkeit der Schülerinnen und Schüler ist dabei nicht maßgebend. Es wird hiermit wieder zu der bisherigen Praxis zurückgekehrt."

https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/09/03/faq-corona-schutzmassnahmen-zum-schuljahresstart/

Torsten Berndt