Liebe Abiturient*innen, ich verweise nochmals darauf, dass Sie nur dann das Schulgebäude betreten dürfen, wenn keine respiratorische Symptomatik (Atemnot) vorliegt. Die Aufsicht wird Sie diesbezüglich befragen. Bei dieser Symptomatik im Zusammenhang mit einer vorliegenden Allergie, haben Sie dies durch ein Attest, einen Arztbefund oder einen Medika...